Elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Vor- und Nachteile

Foto: BMGAb heute geht die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ins Rennen. Vor drei Jahren hätte die Gesundheitskarte bereits kommen sollen, doch verzögerte sich die Millarden schwere Investition bis heute. Die ersten eGKs werden als Testlauf an gesetzlich Versicherte in Nordrhein ausgegeben. Bis Ende 2010 sollen dann alle Bundesbürger anstatt der normalen Krankenkarte die elektronische Gesundheitskarte haben. Um die teils sensiblen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu schützen, wurde als Neuerung ein Foto des Eigentümers zur Identifikation auf der eGK eingefügt. Problematisch hierbei ist nur, dass die Krankenkassen selber die Identität von Foto und Kartenbesitzer nicht kontrollieren. Zusätzlich soll die elektronische Gesundheitskarte wie eine Bankkarte durch einen PIN gesichert sein.

Auf der Gesundheitskarte sollen vorerst nur Patienteninformationen wie Name, Geburtstag, Alter und Adresse abgespeichert werden. Zukünftig ist aber ebenfalls die Abspeicherung von Untersuchnungsergebnissen, elektronischen Rezepten als auch freiwillig zu hinterlegende Patientenakten, Notfalldaten oder die Dokumentation der verschriebenen Medikamente vorgesehen.

Anlass für die Einführung der e-Gesundheitskarte war, dass die Versorgung der Bundesbürger mit Gesundheitsleistungen schneller, besser und günstiger werden sollte. Dank des „Gläsernen Patienten“ via elektronischer Chipkarte sollen Arzt wie Apotheker auf einen Blick sehen können, ob ggf. die Gefahr von medikamentösen Wechselwirkungen, allergischen Reaktionen oder anderen Unverträglichkeiten besteht. Zielgenauer sollen Patienten dank eGK behandelt und Kosten durch Mehrfachbehandlung verhindert werden, so die Befürworter.

Ablehung erfährt die aktuelle Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorallem durch „Datenschützer“, die die beabsichtigte Abspeicherung sensibler Patientendaten nicht gesichert sehen. Dem Hacken der Gesundheitskarte seien so Tor und Türen geöffnet. Auch die potenzielle Weitergabe von Patienteninformationen an die Pharmaindustrie seien so möglich. Sowie an der ärztlichen Schweigepflicht werde durch die eGK gerüttelt. Zudem lehnen eine Vielzahl der Ärtze die eGK ab, da für das Lesen der Karte extra Geräte und Software auf eigene Kosten angeschafft werden müssten und Mehrarbeit durch das Pflegen der Patientendaten anfallen. Das die Krankenkassen bereits jetzt mit der Ausgabe der elekronischen Gesundheitskarte beginnen ist zudem, nach Aussagen des Vorstandvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Günther Buchholz, vollkommen nutzlos, da die elektronische Gesundheitskarte derzeit noch nicht als Krankenversicherung-Nachweis gilt.

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